Reifenwechsel
Grundsätzlich ist zwischen dem saisonbedingten Radwechsel und dem Austausch von alten Reifen gegen neue zu unterscheiden. Der Austausch in der kalten Jahreszeit ist alleine durch die Winterreifenpflicht als gesetzliche Vorschrift nahezulegen, der Faustregel nach sind die Winterreifen von Oktober bis Ostern aufzuziehen.
Ansonsten sind Alter, Zustand und Profiltiefe wichtige Kriterien für den Austausch. Spätestens nach fünf bis sechs Jahren hat der Austausch zu erfolgen, bei häufiger Fahrzeugnutzung noch früher.